Nach der Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern (OEJ) dient der Dekanatsjugendkonvent (DJKo) als das Delegiertentreffen der Evangelischen Jugend im Dekanatsbezirk Hersbruck. Er dient dem Erfahrungsaustausch und der Förderung der praktischen Jugendarbeit. Zugleich ist er ein Forum, durch das die junge Generation unserer Kirche Orientierung sucht und gegebenenfalls zu Problemen des kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens Stellung nehmen kann.
Weitere Infos findest du im Erklärvideo der EJ-Bayern: https://www.youtube.com/watch?v=f6FWk6AXRlQ
Zusammensetzung
Der DJKo setzt sich aus ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammen. Jede Kirchengemeinde entsendet zwei stimmberechtigte Delegierte, die von den Jugendvertretungen im Jugendausschuss für ein Jahr gewählt werden. Besteht kein Jugendausschuss, werden die Delegierten vom Kreis der Mitarbeitenden oder – wenn nicht vorhanden – von den Jugendgruppen direkt gewählt. In Ausnahmefällen können die Delegierten auch vom Kirchenvorstand benannt werden (z.B., wenn kein Mitarbeitendenkreis oder keine Jugendgruppe o.ä. besteht).
Die im Dekanatsbezirk tätigen übergemeindlichen Zusammenschlüsse evangelischer Jugend (z.B. Verbandsjugend (VCP, EC, CVJM, EJSA; im Dekanat Hersbruck sind das: EC Hersbruck, CVJM Schnaittach und CVJM Lauf), Treffpunktarbeit, offene Formen der Jugendarbeit) können jeweils bis zu zwei weitere stimmberechtigte Delegierte entsenden.
Zur Vertretung der Jugend- und Projektarbeit auf Dekanatsebene können die DJKa und der LK jeweils bis zu zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden.
Aufgaben und Schwerpunkte des Konvents
Aufgaben und Schwerpunkte des Dekanatsjugendkonvents (DJKo) sind dabei:
Die Möglichkeit zu geben, christlichen Glauben einzuüben und angesichts der jeweiligen Situation der Jugendlichen richtungsweisend und sachgemäß zu verkündigen. Raum für Erfahrungsaustausch innerhalb der verschiedenen Bereiche der evangelischen Jugendarbeit ermöglichen. Planung und Umsetzung eigener Veranstaltungen in Absprache mit der Dekanatsjugendkammer. Anregung für die Tätigkeit der ehrenamtlich Mitarbeitenden in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendarbeit bieten. Anregung von Maßnahmen der Fortbildungen für die Mitarbeitenden, gemeinsamer Aktionen und ökumenischer Aktivitäten.
Wahlen:
- Wahl der Delegierten für die Dekanatsjugendkammer (DJKa)
- Wahl der Delegierten für den Landesjugendkonvent (LJKo)
- Wahl des Leitenden Kreises (LK)
- Wahl der Delegierten für die Kirchenkreiskonferenz (KiKaKo)
Entgegennahme der Berichte aus den gewählten Gremien, insbesondere aus dem LK, der DJKa, der KiKaKo und dem LJKo. Sowie die Weitergabe von Informationen, Stellungnahmen usw. des Jugendwerks, dem Amt für Jugendarbeit, den Stadt- bzw. Kreisjugendringen und den eingesetzten Arbeitskreisen (eingesetzt durch LK/DJKa).
Erstellung und Revision der Geschäftsordnung (GO) des DJKo.